bis zum 31. Mai 2022
Mit der Veröffentlichung des Obersten Erlasses Nr. 41-2022-PCM wurde die Änderung verschiedener Bestimmungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von COVID-19 auf nationaler Ebene offiziell gemacht.
1. Nationaler Notstand: bis zum 31. Mai 2022 verlängert
2. Verwendung von Masken - Allgemeine Regel
Die Verwendung einer KN95-Atemschutzmaske ist für den Einsatz auf öffentlichen Straßen und in geschlossenen Räumen vorgeschrieben.
Andernfalls muss eine chirurgische Dreifachmaske und darüber eine Gemeinschaftsmaske (aus Stoff) getragen werden.
Ausnahme
Die Verwendung von Gesichtsmasken in offenen Räumen ist fakultativ, sofern eine physische oder körperliche Distanz gewährleistet ist, und zwar in Departements, die über solche verfügen:
- 80 % COVID-19-Impfquote bei Personen ab 60 Jahren mit 3 Dosen und.
- 80% COVID-19-Impfquote bei Personen ab 12 Jahren mit 2 Dosen.
Das Gesundheitsministerium legt in regelmäßigen Abständen fest, welche Departements diese Voraussetzungen erfüllen und welche anderen Einzelheiten gelten.
3. Obligatorischer Nachweis eines vollständigen Impfschutzes gegen COVID-19
Einige Anforderungen wurden hinsichtlich der Anerkennung der in Peru und/oder im Ausland absolvierten Impfung gegen COVID-19 angepasst, indem diese mit dem entsprechenden Ausweis (physisch oder virtuell) zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument nachgewiesen wird:
- Passagiere im nationalen Flugverkehr.
Gebietsansässige und Gebietsfremde über 12 Jahre können nur an Bord gehen, wenn sie nachweisen können, dass sie die erste und zweite Dosis der Impfung gegen COVID-19 erhalten haben.
Personen über 18 Jahre, die ihren Wohnsitz im Land haben und nach dem geltenden Protokoll die dritte Dosis erhalten können, müssen dies nachweisen.
Andernfalls können sie einen negativen Molekulartest vorlegen, dessen Ergebnis nicht mehr als 48 Stunden vor dem Anbordgehen vorliegen darf.
Kinder unter 12 Jahren müssen nur asymptomatisch sein, um an Bord gehen zu können.
- Fahrgäste im interprovinziellen Landverkehr.
Gebietsansässige und Gebietsfremde über 12 Jahre können nur an Bord gehen, wenn sie nachweisen können, dass sie die erste und zweite Dosis der Impfung gegen COVID-19 erhalten haben.
Personen über 18 Jahre, die ihren Wohnsitz im Land haben und nach dem geltenden Protokoll für die dritte Dosis in Frage kommen, müssen dies nachweisen.
Andernfalls können sie einen negativen Molekulartest vorlegen, dessen Ergebnis nicht mehr als 48 Stunden vor dem Einsteigen vorliegen darf.
Kinder unter 12 Jahren müssen nur symptomfrei sein, um an Bord gehen zu können.
- Fahrer aller öffentlichen Verkehrsmittel sowie Fahrer, die Lieferdienste, Taxidienste und privaten Personentransport und Tourismus anbieten dürfen nur tätig werden, wenn sie nachweisen können, dass sie die drei Impfdosen gegen COVID-19 erhalten haben, vorausgesetzt, sie sind nach dem geltenden Protokoll dazu berechtigt.
- Personen, die Einkaufszentren, Kaufhäuser, Geschäfte im Allgemeinen, Mischkonzerne, Geschäfte des täglichen Bedarfs, Supermärkte, Märkte, Restaurants und ähnliche Einrichtungen in geschlossenen Räumen, Kasinos, Spielautomaten, Kinos, Theater, Banken, Finanzinstitute, Kirchen und Tempel betreten möchten, Gotteshäuser, Bibliotheken, Museen, Kulturzentren, Kunstgalerien, Klubs, Sportvereine, Friseurläden, Bäder, Saunen, Thermalbäder, Fitnessstudios, Notariate, Kundendienstbüros, Verwaltungsbüros, öffentliche und private Einrichtungen und Berufsverbände.
Einwohner, die älter als 18 Jahre sind, müssen nachweisen, dass sie die drei Dosen der Impfung gegen COVID-19 erhalten haben, sofern sie nach dem aktuellen Protokoll dazu berechtigt sind.
- Jede Person, die am Arbeitsplatz arbeitet muss nachweisen, dass sie die drei Dosen der COVID-19-Impfung erhalten haben, sofern sie nach dem geltenden Protokoll dazu berechtigt sind.
- Dienstleistungsanbieter im privaten Sektor.
Diejenigen, die nicht die 3 Dosen der Impfung gegen COVID-19 erhalten haben, müssen ihre Dienste im Wege der Fernarbeit erbringen. Wenn die Art der Arbeit nicht mit der Fernarbeit vereinbar ist, kann der Arbeitsvertrag ausgesetzt werden.
- Beschäftigte im Gesundheitssektor müssen bescheinigen, dass sie die 3 Dosen der Impfung gegen COVID-19 erhalten haben, um an ihrem Arbeitsplatz arbeiten zu können, da ein hohes Risiko der Ansteckung und Verbreitung der COVID-19-Varianten besteht.
- Personen, die Sportstadien betreten wollen.
Personen, die älter als 5 Jahre sind, müssen den Nachweis erbringen, dass sie die erste und zweite Dosis der Impfung gegen COVID-19 erhalten haben.
Personen über 18 Jahre müssen den Nachweis erbringen, dass sie die dritte Dosis erhalten haben.
4. Voraussetzungen für die Einreise in das peruanische Hoheitsgebiet
Peruaner, gebietsansässige und nicht gebietsansässige Ausländer ab 12 Jahren, deren endgültiges Reiseziel Peru ist, müssen unabhängig von ihrem Herkunftsland nachweisen, dass sie die erste und zweite Dosis der Impfung gegen COVID-19 erhalten haben.
Personen, die über 18 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz in Peru haben und nach dem geltenden Protokoll Anspruch auf die dritte Dosis haben, müssen diese nachweisen.
Andernfalls kann ein negativer Molekulartest vorgelegt werden, dessen Ergebnis nicht mehr als 48 Stunden vor dem Anbordgehen am Herkunftsort liegt.
Kinder unter 12 Jahren müssen nur symptomfrei sein, um an Bord gehen zu können.
Personen, die bei der Einreise Symptome zeigen, werden gemäß den einschlägigen Vorschriften zwangsweise isoliert.
Die Nationale Gesundheitsbehörde ist befugt, bei einreisenden Passagieren Molekulartests durchzuführen und für positive Fälle ergänzende Gesundheitsmaßnahmen festzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die anderen Gesundheitsmaßnahmen, die im Rahmen des durch den Obersten Erlass Nr. 184-2020-PCM ausgerufenen nationalen Notstands festgelegt wurden, sowie dessen spätere Erweiterungen und Änderungen, die in unseren früheren Informationsrundschreiben ordnungsgemäß dargelegt wurden, in Kraft bleiben.