Wirtschaft

BRD - bei der Diversifizierungsstrategie verbesserte Konditionen für Investitionsgarantien

27.10.2023

Die Bundesregierung hat im Zuge der Diversifizierungsstrategie verbesserte Konditionen für Investitionsgarantien des Bundes für 34 Länder veröffentlicht.

Die neuen Konditionen gelten seit letzter Woche mit der Veröffentlichung durch PwC Investitionsgarantien.
Die neuen Konditionen sind:

  • Im Schadenfall wird der Selbstbehalt der Unternehmen von fünf auf 2,5 Prozent reduziert.
  • Die Antragsgebühr entfällt. Sie liegt ansonsten bei 0,05 Prozent bei Investitionen ab fünf Millionen Euro.
  • Das jährliche Entgelt für die Garantie wird von 0,5 Prozent des Garantiebetrags auf 0,45 Prozent reduziert. Aufgrund rechtlicher Vorgaben gilt dieses Kriterium wegen des erhöhten Ausfallrisikos für einige Länder auf der Liste nicht, etwa Benin, Togo oder Äthiopien. (*10 % ermäßigtes jährliches Garantieentgelt (Länder der OECD-Länderrisikokategorie 1-5))

Und gelten für folgende Länder:

  • Südamerika: Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Peru
  • Afrika: Ägypten, Algerien, Äthiopien, Benin, Elfenbeinküste, Ghana, Kenia, Marokko, Ruanda, Senegal, Togo, Südafrika, Tunesien
  • Europa: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei
  • Kaukasus/Zentralasien: Georgien, Kasachstan, Usbekistan
  • Süd-/Südostasien: Indien, Indonesien, Malaysia, Philippinen, Thailand, Vietnam

Diversifizierung bei den Investitionsgarantien